Anwalt Erbrecht Immobilien Frankfurt

Immobilien­vermögen sichern und übertragen
Über 30 Jahre Erfahrung mit Immobilien im Erbrecht
Notariat im selben Gebäude – Urkunden sofort möglich
Persönliche Erreich­barkeit – auch im Notfall

In kompetenten Händen

Regionale Expertise

Haben Sie geerbt – und steht eine Immobilie im Mittelpunkt? Fragen Sie sich, wie Sie das geerbte Eigentum rechtssicher übertragen, aufteilen oder verwerten können, ohne dass der Familienfrieden oder Ihr Vermögen dabei Schaden nimmt? Immobilien sind im Erbfall oft der größte Vermögenswert – und gleichzeitig die häufigste Ursache für Streit zwischen Erben. In Frankfurt am Main kommen dabei besondere Faktoren hinzu: hohe Immobilienwerte, komplexe Eigentümerstrukturen und ein dynamischer Immobilienmarkt, der schnelles Handeln erfordert. Ich begleite Mandanten in Frankfurt und der Rhein-Main-Region seit über 30 Jahren in genau diesen Situationen. Als Rechtsanwältin mit Fachanwaltstitel und einem gewachsenen Netzwerk aus Notaren, Gutachtern und Immobilienfachleuten kenne ich die lokalen Gegebenheiten, die Abläufe beim zuständigen Nachlassgericht und die typischen Fallstricke, die beim Immobilienerbe auftreten. Mein Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch strategisch zur Seite zu stehen – damit Ihr Vermögen geschützt bleibt und Sie die bestmögliche Lösung für Ihre Situation erreichen.
Wenn mehrere Erben eine Immobilie geerbt haben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Alle Miteigentümer müssen gemeinsam über die Immobilie entscheiden – verkaufen, vermieten, selbst nutzen oder auszahlen. In der Praxis führt genau das häufig zu Konflikten. Ich unterstütze Sie dabei, eine tragfähige Einigung zu erarbeiten, die Ihre Interessen schützt. Dabei nehme ich zunächst eine vollständige Bestandsaufnahme des Nachlasses vor und analysiere bestehende Testamente sowie rechtliche Ansprüche der Beteiligten. Wo eine außergerichtliche Einigung möglich ist, verfolge ich diesen Weg konsequent – er ist schneller, günstiger und schont das Verhältnis zu Ihren Miterben. Wenn nötig, vertrete ich Sie jedoch auch vor Gericht.
Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten an Kinder oder andere Angehörige ist eine bewährte Strategie, um Erbschaftsteuer zu sparen und Konflikte im Erbfall zu vermeiden. Dabei sind jedoch viele Aspekte zu beachten: Schenkungssteuer, Anrechnung auf spätere Erbteile, Nießbrauchsvorbehalt und mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche. Ich begleite Sie durch diesen Prozess und sorge dafür, dass die Übertragung rechtlich wasserdicht und steuerlich optimiert gestaltet wird. Gemeinsam mit meinem Netzwerk aus Notaren und Steuerberatern erhalten Sie eine ganzheitliche Beratung aus einer Hand.
Wenn jemand von der Erbfolge ausgeschlossen wurde oder weniger erhält, als ihm gesetzlich zusteht, kann er den Pflichtteil einfordern. Dieser wird in Geld ausgezahlt – auch wenn der Nachlass hauptsächlich aus einer Immobilie besteht. Das stellt Erben oft vor ernste Liquiditätsprobleme. Ich berate Sie in Frankfurt dazu, wie Pflichtteilsansprüche geltend gemacht, abgewehrt oder durch vorausschauende Planung minimiert werden können. Auch die Bewertung der Immobilie – die Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils – begleite ich gemeinsam mit erfahrenen Gutachtern aus unserem Netzwerk.
Ein Testament, das Immobilien enthält, ist komplex. Wer erbt die Immobilie? Unter welchen Bedingungen? Soll ein Wohnrecht eingetragen werden? Wie lässt sich Pflichtteilsgeltendmachung minimieren? Diese und weitere Fragen sollten sorgfältig und vorausschauend geregelt werden. Ich berate Sie bei der Gestaltung rechtssicherer letztwilliger Verfügungen, die Ihre Wünsche klar formulieren und späteren Streit zwischen Ihren Erben verhindern. Da sich in unserem Bürokomplex ein Notariat befindet, können notarielle Beurkundungen unmittelbar und ohne aufwendige Koordination erfolgen. Das spart Zeit und sorgt für eine reibungslose Umsetzung.
Die Teilungsversteigerung ist das letzte Mittel, wenn Miteigentümer sich nicht einigen können. Sie kann von jedem Miteigentümer beantragt werden – und oft führt allein die Androhung zu einer Einigung. Ich berate Sie sowohl dann, wenn Sie eine Teilungsversteigerung vermeiden möchten, als auch dann, wenn Sie selbst in Betracht ziehen, diesen Weg zu gehen. Dabei analysiere ich die rechtliche Ausgangssituation genau, entwickle eine Strategie und vertrete Ihre Interessen konsequent. Gerade in Frankfurt, wo Immobilienwerte erheblich sind, ist eine fundierte Begleitung in diesem Bereich besonders wichtig – eine schlechte Verhandlungsposition kann Sie hier schnell Zehntausende Euro kosten.
Frankfurt ist eine internationale Stadt – und viele Mandanten haben Bezüge ins Ausland: eine geerbte Immobilie im EU-Ausland, ausländische Miterben oder ein Testament nach fremdem Recht. Ich berate Sie in solchen grenzüberschreitenden Erbfällen auf Deutsch und Englisch, bei Bedarf auch auf Französisch. Dabei berücksichtige ich sowohl das anwendbare internationale Privatrecht als auch steuerliche Besonderheiten, die bei grenzüberschreitenden Immobilienerbschaften entstehen können.

Mein Prozess in Frankfurt

Schritt 1: Erstes Gespräch

Nehmen Sie Kontakt auf – telefonisch oder per E-Mail. In einem ersten telefonischen Vorgespräch klären wir Ihre Situation, ohne dass dieses Gespräch berechnet wird. So erhalten Sie schnell eine erste Orientierung.

Schritt 2: Analyse & Strategie

Nach Übermittlung der relevanten Unterlagen analysiere ich Ihren Fall sorgfältig. Ich entwickle eine individuelle Strategie, die auf Ihre Ziele ausgerichtet ist – ob einvernehmliche Lösung, Verhandlung oder rechtliche Durchsetzung.

Schritt 3: Umsetzung & Begleitung

Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess: von der Kommunikation mit Miterben und Behörden bis hin zur notariellen Beurkundung – direkt vor Ort im selben Bürokomplex. Sie sind zu keinem Zeitpunkt auf sich allein gestellt.

Über Delta Law

Deltalaw in Frankfurt

Deltalaw ist seit 2013 in Frankfurt am Main tätig. Als inhabergeführte Kanzlei unter der Leitung von Rechtsanwältin Sabine Thomas-Haak steht persönliche Beratung im Mittelpunkt – keine anonymen Großkanzleistrukturen, sondern direkter Kontakt zur erfahrenen Anwältin. Mit über 30 Jahren Berufserfahrung kenne ich das Frankfurter Immobilienumfeld, die zuständigen Gerichte und Behörden aus jahrelanger täglicher Praxis. Ich weiß, wie das Nachlassgericht Frankfurt arbeitet, welche Erwartungen Gutachter und Notare in der Region haben und wie man in diesem Markt effektiv zu Ergebnissen kommt.Mein Büro befindet sich in einem Bürokomplex, in dem sich gleichzeitig ein Notariat befindet – ein entscheidender Vorteil für alle Mandanten, die Immobilien im Erbfall übertragen, beurkunden oder absichern lassen müssen. Kurze Wege bedeuten schnellere Ergebnisse. Ich pflege zudem ein gewachsenes Netzwerk aus Sachverständigen, Gutachtern, Steuerberatern und Immobilienfachleuten in Frankfurt und der Rhein-Main-Region. Dieses Netzwerk stellt sicher, dass Sie für jeden Aspekt Ihres Falles den richtigen Ansprechpartner erhalten. Als Vorstand der Anwaltskammer bin ich tief in der regionalen Rechtspraxis verwurzelt. Für meine Mandanten bedeutet das: Sie profitieren nicht nur von juristischem Fachwissen, sondern von echter lokaler Vernetzung – ein Vorteil, der in der Praxis regelmäßig den Unterschied macht.
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Als kompetente Rechtsanwältin mit über 20 Jahren Berufserfahrung helfe ich Ihnen mit meiner Expertise bei Ihrem persönlichen Fall.

Zufriedene Mandanten

 Mit über 20 Jahren Erfahrung stehe ich Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten engagiert zur Seite. Ob Erbrecht, Familienrecht oder Immobilienrecht – ich biete Ihnen eine individuelle und lösungsorientierte Beratung. Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Ihr Anliegen finden.

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Lokale Erfolgs­faktoren

Erbrecht und Immobilien in Frankfurt zu kombinieren bedeutet, in einem der teuersten Immobilienmärkte Deutschlands tätig zu sein. Bereits kleine Fehler – ein falsch formuliertes Testament, eine übersehene Frist beim Pflichtteil, eine schlecht vorbereitete Erbauseinandersetzung – können hier erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Lokale Kenntnisse sind in diesem Kontext kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.Das Nachlassgericht Frankfurt hat eigene Abläufe und Erwartungen, die man kennen muss, um effizient zu handeln. Die Grundbuchämter in der Region funktionieren nach eigenen Prozessen, die eine lokale Kanzlei besser navigieren kann als eine überregionale. Hinzu kommen die spezifischen Wertgutachten für Frankfurter Immobilien, bei denen der Zugang zu erfahrenen lokalen Gutachtern entscheidend ist – sowohl für Pflichtteilsberechnungen als auch für steuerliche Bewertungen im Rahmen des Erbfalls.

Häufig gestellte Fragen

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Immobilie fällt dann an alle gesetzlichen Erben gemeinsam – es entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese müssen sich über den Umgang mit der Immobilie einigen: Verkauf, Nutzung oder Aufteilung. Da dies häufig zu Konflikten führt, empfehle ich eine frühzeitige Beratung zur Nachlassplanung.
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Immobilie fällt dann an alle gesetzlichen Erben gemeinsam – es entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese müssen sich über den Umgang mit der Immobilie einigen: Verkauf, Nutzung oder Aufteilung. Da dies häufig zu Konflikten führt, empfehle ich eine frühzeitige Beratung zur Nachlassplanung.
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Immobilie fällt dann an alle gesetzlichen Erben gemeinsam – es entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese müssen sich über den Umgang mit der Immobilie einigen: Verkauf, Nutzung oder Aufteilung. Da dies häufig zu Konflikten führt, empfehle ich eine frühzeitige Beratung zur Nachlassplanung.
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Immobilie fällt dann an alle gesetzlichen Erben gemeinsam – es entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese müssen sich über den Umgang mit der Immobilie einigen: Verkauf, Nutzung oder Aufteilung. Da dies häufig zu Konflikten führt, empfehle ich eine frühzeitige Beratung zur Nachlassplanung.
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Immobilie fällt dann an alle gesetzlichen Erben gemeinsam – es entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese müssen sich über den Umgang mit der Immobilie einigen: Verkauf, Nutzung oder Aufteilung. Da dies häufig zu Konflikten führt, empfehle ich eine frühzeitige Beratung zur Nachlassplanung.
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Immobilie fällt dann an alle gesetzlichen Erben gemeinsam – es entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese müssen sich über den Umgang mit der Immobilie einigen: Verkauf, Nutzung oder Aufteilung. Da dies häufig zu Konflikten führt, empfehle ich eine frühzeitige Beratung zur Nachlassplanung.
Wenn Sie Alleinerbe sind, grundsätzlich ja – sobald der Erbschein vorliegt und das Grundbuch berichtigt ist. Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, können Sie die Immobilie nur gemeinsam mit den anderen Erben verkaufen. Ohne Einigkeit aller Beteiligten ist ein Verkauf nicht möglich, was in der Praxis oft zu schwierigen Situationen führt.
Wenn Sie Alleinerbe sind, grundsätzlich ja – sobald der Erbschein vorliegt und das Grundbuch berichtigt ist. Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, können Sie die Immobilie nur gemeinsam mit den anderen Erben verkaufen. Ohne Einigkeit aller Beteiligten ist ein Verkauf nicht möglich, was in der Praxis oft zu schwierigen Situationen führt.
Wenn Sie Alleinerbe sind, grundsätzlich ja – sobald der Erbschein vorliegt und das Grundbuch berichtigt ist. Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, können Sie die Immobilie nur gemeinsam mit den anderen Erben verkaufen. Ohne Einigkeit aller Beteiligten ist ein Verkauf nicht möglich, was in der Praxis oft zu schwierigen Situationen führt.
Wenn Sie Alleinerbe sind, grundsätzlich ja – sobald der Erbschein vorliegt und das Grundbuch berichtigt ist. Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, können Sie die Immobilie nur gemeinsam mit den anderen Erben verkaufen. Ohne Einigkeit aller Beteiligten ist ein Verkauf nicht möglich, was in der Praxis oft zu schwierigen Situationen führt.
Wenn Sie Alleinerbe sind, grundsätzlich ja – sobald der Erbschein vorliegt und das Grundbuch berichtigt ist. Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, können Sie die Immobilie nur gemeinsam mit den anderen Erben verkaufen. Ohne Einigkeit aller Beteiligten ist ein Verkauf nicht möglich, was in der Praxis oft zu schwierigen Situationen führt.
Wenn Sie Alleinerbe sind, grundsätzlich ja – sobald der Erbschein vorliegt und das Grundbuch berichtigt ist. Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, können Sie die Immobilie nur gemeinsam mit den anderen Erben verkaufen. Ohne Einigkeit aller Beteiligten ist ein Verkauf nicht möglich, was in der Praxis oft zu schwierigen Situationen führt.