Anwalt Erbrecht Frankfurt

Delta Law

Wir setzen Ihre Rechte im Erbfall konsequent durch und gestalten Ihre Nachlassplanung rechtssicher für kommende Generationen.

Jahrelange erfolgreiche Betreuung vermögender Mandanten in Frankfurt
Ganzheitliche Lösungen
Persönliche Termine auch kurzfristig dringenden Fällen

In kompetenten Händen

Erbrechtliche Angelegenheiten

Stehen Sie vor der Herausforderung eines unerwarteten Erbfalls? Suchen Sie nach einer rechtssicheren Gestaltung Ihres Nachlasses, um spätere Familienstreitigkeiten zu vermeiden?

Als Anwältin für Erbrecht in Frankfurt stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Erben und Vererben zur Seite. Gerade wenn es um beträchtliche Vermögenswerte geht, ist eine fundierte rechtliche Betreuung unerlässlich.

Bei Delta Law erhalten Sie eine maßgeschneiderte Beratung, die Ihre individuellen Wünsche und familiären Beziehungen berücksichtigt.

Ich begleite Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur abschließenden Lösung Ihres Anliegens. Dabei stehe ich für klare Kommunikation ohne unnötiges Fachchinesisch und für nachhaltige Lösungen, die auch nach Jahren noch Bestand haben.

Mit meiner langjährigen Erfahrung im Frankfurter Raum kenne ich die regionalen Besonderheiten und helfe Ihnen, Ihre Interessen konsequent durchzusetzen.

Erbrechtliche Leistungen

Erbrecht

Leistungen im Detail

Bei der Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrags geht es um weit mehr als juristische Formalitäten. Ich nehme mir Zeit, Ihre Wünsche und familiäre Situation vollständig zu erfassen.

Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen regelt. Besonderes Augenmerk lege ich darauf, Formulierungen rechtssicher zu gestalten und mögliche Anfechtungsrisiken zu minimieren.

Für Ehepaare und Lebenspartner erstelle ich passende gemeinschaftliche Testamente, die gegenseitige Absicherung mit langfristiger Vermögensplanung verbinden. Bei komplexeren Vermögenssituationen prüfe ich auch alternative Gestaltungen wie Erbverträge oder Kombinationslösungen.

Ich berücksichtige dabei stets steuerliche Aspekte, um unnötige Belastungen für Ihre Erben zu vermeiden. Nach Fertigstellung erläutere ich Ihnen alle Dokumente ausführlich, damit Sie die Tragweite jeder Regelung vollständig verstehen.

Im Bereich der Pflichtteilsansprüche unterstütze ich Sie sowohl bei der Durchsetzung eigener Ansprüche als auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen anderer.

Ich prüfe sorgfältig, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht und in welcher Höhe. Dabei berücksichtige ich auch oft übersehene Aspekte wie Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Schenkungen zu Lebzeiten.

Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche setze ich auf eine strategisch kluge Vorgehensweise. Zunächst strebe ich eine außergerichtliche Einigung an, die allen Beteiligten Zeit, Kosten und emotionale Belastungen erspart.

Falls nötig, vertrete ich Ihre Interessen jedoch auch konsequent vor Gericht. Ich sorge dafür, dass alle relevanten Dokumente und Nachweise vorliegen und die Anspruchsberechnung wasserdicht ist.

Besonderes Augenmerk lege ich auf die emotionale Dimension solcher Auseinandersetzungen und bemühe mich, Lösungswege zu finden, die familiäre Beziehungen möglichst wenig belasten.

Bei Erbgemeinschaften entstehen häufig komplexe Interessenkonflikte, die eine professionelle Begleitung erfordern. Ich unterstütze Sie bei der fairen Aufteilung des Nachlasses unter allen Erben.

Zunächst erstelle ich eine vollständige Bestandsaufnahme des Nachlasses einschließlich Immobilien, Wertpapieren, Unternehmensanteilen und persönlichen Gegenständen. Auf dieser Grundlage entwickle ich einen ausgewogenen Auseinandersetzungsplan.

Ich vertrete Ihre Interessen in den Verhandlungen mit anderen Erben und achte darauf, dass keine Vermögenswerte übersehen werden. Bei Bedarf organisiere ich professionelle Wertgutachten, um eine gerechte Bewertung sicherzustellen.

Besonders bei Immobilien prüfe ich verschiedene Optionen wie Teilungsversteigerung, Übernahme durch einen Erben mit Ausgleichszahlungen oder gemeinsame Verwaltung. Ich berücksichtige dabei stets steuerliche und wirtschaftliche Aspekte.

Die Nachfolgeplanung für Ihr Unternehmen erfordert eine besonders sorgfältige Herangehensweise. Ich entwickle mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die sowohl die Kontinuität des Unternehmens als auch Ihre familiären Wünsche berücksichtigt.

Wir analysieren gemeinsam verschiedene Gestaltungsoptionen wie Übertragung zu Lebzeiten, testamentarische Regelungen oder Kombilösungen. Dabei beachten wir gesellschaftsrechtliche, steuerliche und erbrechtliche Aspekte.

Ich helfe Ihnen, potenzielle Konflikte zwischen aktiven und nicht im Unternehmen tätigen Familienmitgliedern frühzeitig zu erkennen und durch ausgewogene Regelungen zu entschärfen.

Die erarbeiteten Lösungen setze ich in rechtssichere Dokumente um, sei es in Form von Gesellschaftsverträgen, Testamenten, Übergabeverträgen oder Kombinationen dieser Instrumente.

Nach einem Erbfall übernehme ich für Sie die gesamte Nachlassabwicklung oder unterstütze Sie gezielt bei einzelnen Aspekten. Ich entlaste Sie in dieser emotional belastenden Zeit von rechtlichen und organisatorischen Aufgaben.

Zunächst verschaffe ich Ihnen  einen Überblick über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Ich beantrage für Sie notwendige Dokumente wie den Erbschein und kläre Bankangelegenheiten.

Bei Immobilien kümmere ich mich um Grundbuchänderungen und rechtliche Aspekte der Verwaltung oder Veräußerung. Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber Behörden, Versicherungen und anderen Gläubigern oder Schuldnern des Erblassers.

Besonderes Augenmerk lege ich auf die Einhaltung aller Fristen, etwa bei der Ausschlagung unerwünschter Erbschaften oder der Geltendmachung von Steuervorteilen. Ich berate Sie auch zur Erbschaftsteuer und arbeite bei Bedarf mit Steuerberatern zusammen.

Während des gesamten Prozesses halte ich Sie transparent über alle Schritte informiert und sorge für eine zügige und reibungslose Abwicklung.

Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Ich berate Sie umfassend zu diesen wichtigen Vorsorgeinstrumenten.

Wir erarbeiten gemeinsam eine Vorsorgevollmacht, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ich achte darauf, die Befugnisse des Bevollmächtigten klar zu regeln und Missbrauchsrisiken zu minimieren.

Bei der Patientenverfügung unterstütze ich Sie dabei, Ihre medizinischen Wünsche präzise und rechtswirksam zu formulieren. Wir besprechen verschiedene medizinische Szenarien und halten Ihre Entscheidungen verbindlich fest.

Ich erkläre Ihnen die rechtlichen Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, welche Kombination für Sie optimal ist.

Ihre Verfügungen lasse ich durch ein kooperierendes Notariat ausfertigen; Sie müssen nur noch unterschreiben. Die erstellten Urkunden werden sodann vom Notariat amtlich hinterlegt, sodass Ihre Verfügungen im Ernstfall auch unmittelbar von allen betroffenen Stellen und Personen deutschlandweit einsehbar sind.

Ihr Weg zu rechtlicher Klarheit

Persönliches Erstgespräch

In einem ausführlichen Gespräch erfasse ich Ihre individuelle Situation und Ihre Ziele. Wir besprechen alle relevanten Dokumente und entwickeln erste Lösungsansätze.

Maßgeschneiderte Strategie

Basierend auf unserer Analyse erarbeite ich eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie. Ich zeige Ihnen verschiedene Optionen mit ihren Vor- und Nachteilen auf.

Zuverlässige Umsetzung

Ich setze die vereinbarte Strategie konsequent um – sei es durch Verhandlungen, Vertragsgestaltung oder gerichtliche Vertretung – und halte Sie dabei stets auf dem Laufenden.

Über Delta Law

Ihre Kanzlei für Erbrecht in Frankfurt

Als Rechtsanwältin Sabine Thomas-Haak von Delta Law in Frankfurt konzentriere ich mich auf anspruchsvolle erbrechtliche Mandate.

Meine Mandanten schätzen besonders die persönliche Betreuung auf Augenhöhe und mein tiefes Verständnis für die emotionalen Aspekte erbrechtlicher Fragen.

In meiner täglichen Arbeit verbinde ich juristische Präzision mit Empathie und Ausdauer – gerade bei komplexen Fällen, die sich über mehrere Jahre erstrecken können. Die Kanzleiräume im Herzen Frankfurts bieten eine diskrete Atmosphäre für vertrauliche Gespräche. Durch kontinuierliche Fortbildung und den Austausch in Fachkreisen stelle ich sicher, stets auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung zu sein.

Mein Anspruch ist es, nicht nur kurzfristige rechtliche Erfolge zu erzielen, sondern langfristig tragfähige Lösungen zu entwickeln. Entscheiden Sie sich für Delta Law, entscheiden Sie sich für eine Kanzlei, die sich mit vollem Einsatz Ihren erbrechtlichen Anliegen widmet.

678f7aa9488d48a044c4053a-HeadshotPro

Als kompetente Rechtsanwältin mit über 20 Jahren Berufserfahrung helfe ich Ihnen mit meiner Expertise bei Ihrem persönlichen Fall.

Zufriedene Mandanten

 Mit über 20 Jahren Erfahrung stehe ich Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten engagiert zur Seite. Ob Erbrecht, Familienrecht oder Immobilienrecht – ich biete Ihnen eine individuelle und lösungsorientierte Beratung. Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Ihr Anliegen finden.

Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht in Frankfurt

FAQ

Die Dauer variiert stark je nach Komplexität des Nachlasses und der Beziehungen zwischen den Erben. Einfache Fälle können innerhalb von 3-6 Monaten abgeschlossen sein. Bei komplexen Vermögensstrukturen, Auslandsbezug oder Streitigkeiten zwischen Erben kann sich die Abwicklung über mehrere Jahre erstrecken. Ich halte Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden und arbeite stets auf eine zügige, aber gründliche Abwicklung hin.

Grundsätzlich können Sie mit einem Testament frei bestimmen, wer Ihr Vermögen erben soll. Allerdings haben bestimmte nahe Angehörige wie Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil, der in der Regel der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Diesen Pflichtteil können Sie nur in sehr seltenen, gesetzlich genau definierten Ausnahmefällen entziehen. Ich berate Sie, wie Sie innerhalb dieses rechtlichen Rahmens Ihre Vorstellungen bestmöglich umsetzen können.

Die Vergütung anwaltlicher Leistungen richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Dieses sieht grundsätzlich eine Einordnung nach Tabellen Streitwerten vor, wobei die einzelnen Tätigkeiten wie prozessuale Vertretung, Wahrnehmung von Gerichtsterminen usw. pauschal bemessen werden. Insbesondere für außergerichtliche anwaltliche Tätigkeiten sieht dieses Gesetz jedoch auch Gebührenvereinbarungen vor. Ihre Abrechnungsmodalität sowie den Kostenrahmen kläre ich grundsätzlich bereits im Vorfeld meiner Mandatierung ab.Erfahrungsgemäß rechne ich gerne auf Ihren Wunsch hin auf Zeitbasis (Stundensatz) oder pauschal ab, sofern dies zulässig ist.

Ein privatschriftliches Testament ist auch ohne anwaltliche oder notarielle Beteiligung gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben ist. Allerdings besteht bei selbst verfassten Testamenten ein hohes Risiko unklarer oder anfechtbarer Formulierungen. Bei komplexeren Vermögensverhältnissen, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienbesitz rate ich dringend zur professionellen Gestaltung. Zudem bietet ein notarielles Testament Vorteile hinsichtlich der Beweiskraft und macht in vielen Fällen einen Erbschein überflüssig.

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Vermögen geht dann an die nächsten Verwandten nach einem festgelegten System. Dabei erben zunächst Kinder und Ehepartner. Sind keine Kinder vorhanden, erben die Eltern oder deren Nachkommen (Geschwister, Neffen und Nichten). Der Ehepartner erhält je nach Güterstand unterschiedliche Anteile. Dies entspricht häufig nicht den tatsächlichen Wünschen des Verstorbenen. Besonders problematisch wird es bei unverheirateten Paaren, da der Partner ohne Testament leer ausgeht, oder bei komplexen Patchwork-Familien.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, gegen ein Testament vorzugehen. Zunächst können Sie prüfen lassen, ob das Testament formgültig ist oder inhaltliche Fehler aufweist. Unter bestimmten Umständen ist auch eine Anfechtung möglich, etwa wenn der Erblasser bei der Errichtung nicht testierfähig war oder unter unzulässigem Druck stand. Als naher Angehöriger können Sie zudem Ihren Pflichtteil geltend machen. Ich prüfe für Sie die Erfolgsaussichten möglicher rechtlicher Schritte und vertrete Ihre Interessen konsequent – sei es in Verhandlungen oder vor Gericht.

Nein, Sie können eine Erbschaft ausschlagen, wenn Sie dies innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung (Testament oder gesetzliche Erbfolge) formgerecht erklären. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist oder andere Gründe gegen die Annahme sprechen. Die Ausschlagung muss persönlich zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Ich berate Sie zur Frage, ob eine Ausschlagung in Ihrem Fall sinnvoll ist, und unterstütze Sie bei der normgerechten Umsetzung.

Für die Beantragung eines Erbscheins müssen Sie zunächst beim zuständigen Nachlassgericht einen Antrag stellen. Dazu sind neben Ihren persönlichen Daten auch Informationen zum Erblasser und zu allen potenziellen Erben erforderlich. Sie müssen nachweisen, dass Sie erbberechtigt sind – entweder durch ein Testament oder durch Belege für Ihre Verwandtschaftsverhältnisse. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Arbeitsbelastung des Gerichts zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten. Alternativ kann ich Ihnen die Erledigung dieser Formalitäten durch ein versiertes Notariat vermitteln. Ich unterstütze Sie bei der Zusammenstellung aller Unterlagen und vertrete Sie im gesamten Verfahren.

Grundsätzlich ja, denn als Erbe treten Sie in die gesamte Rechtsposition des Verstorbenen ein – mit allen Rechten und Pflichten. Ihre Haftung können Sie jedoch auf den Nachlass beschränken, indem Sie eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Eine weitere Möglichkeit ist die Erbschaftsausschlagung innerhalb der Sechswochenfrist. Ich berate Sie individuell, welche Option in Ihrer Situation am sinnvollsten ist, und unterstütze Sie bei allen notwendigen rechtlichen Schritten.