Anwalt Internationales Erbrecht Frankfurt

Langjährige Erfahrung mit internationalen Erbfällen
Beratung auf Deutsch und Englisch
Persönliche Betreuung durch die Anwältin - ohne Umwege

In kompetenten Händen

Internationales Erbrecht in Frankfurt: Wenn Grenzen keine Grenzen kennen

Anwalt Internationales Erbrecht Frankfurt – das ist mein Tätigkeitsschwerpunkt, wenn Nachlässe nicht an der deutschen Grenze enden.
Viele Mandantinnen und Mandanten in Frankfurt kommen auf mich zu, weil ein Elternteil im Ausland gelebt hat, weil Immobilien in einem anderen Staat zum Nachlass gehören oder weil Erben in verschiedenen Ländern ansässig sind. Was folgt, sind oft Fragen, auf die das deutsche Erbrecht allein keine Antwort geben kann: Welches Recht gilt überhaupt? Welches Gericht ist zuständig? Wie wird ein ausländisches Testament in Deutschland anerkannt?

Genau hier setze ich an. Ich begleite Mandantinnen und Mandanten in Frankfurt und der Region durch grenzüberschreitende Erbfälle – mit Ruhe, mit Struktur und mit dem Blick auf das, was rechtlich tatsächlich möglich ist. Internationale Erbfälle können sich über Jahre hinziehen. Das erfordert Ausdauer, Empathie und eine Anwältin, die den Fall kennt und nicht wechselt.

Prüfung, welches nationale Recht nach EuErbVO und EGBGB auf den jeweiligen internationalen Erbfall anwendbar ist.
Beantragung des ENZ beim zuständigen Nachlassgericht in Frankfurt zum Nachweis der Erben- oder Testamentsvollstreckerstellung.
Koordination der Eigentumsübertragung im Ausland, Einschaltung lokaler Notare und Sicherstellung korrekter deutscher Erbdokumente.
Beratung zu den steuerlichen Folgen grenzüberschreitender Vermögensübertragungen.
Prüfung der formellen und materiellen Wirksamkeit ausländischer letztwilliger Verfügungen und deren Durchsetzung gegenüber deutschen Behörden, Banken und Erben.
Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Miterben, wenn Vermögen oder Beteiligte in mehreren Ländern ansässig sind.
Analyse der Pflichtteilsberechnung nach dem jeweils anwendbaren Recht und Durchsetzung der Ansprüche über Ländergrenzen hinweg.
Gestaltung von Testamenten mit ausdrücklicher Rechtswahl nach EuErbVO, etwa für Doppelstaatsangehörige oder im Ausland lebende Deutsche.

Wie gehe ich bei einem internationalen Erbfall in Frankfurt vor?

Ersteinschätzung

Wir sprechen über den Sachverhalt: Wo hat der Erblasser gelebt? Welche Vermögenswerte gibt es und wo befinden sie sich? Welche Erben und welche letztwilligen Verfügungen liegen vor? Die Ersteinschätzung bei mir ist nicht kostenlos, aber kostengekoppelt: Sie zahlen einen festen Betrag von 200 Euro netto - so haben Sie von Anfang an Klarheit über die Kosten.

Rechtliche Analyse

Ich bestimme das anwendbare Erbrecht, prüfe die Wirksamkeit vorhandener Testamente und verschaffe Ihnen eine klare Übersicht über Ihre Rechtsposition. Das ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Nachlassabwicklung und Vertretung

Ob Europäisches Nachlasszeugnis, Erbauseinandersetzung mit Auslandsbezug oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen - ich übernehme die Abwicklung und vertrete Sie gegenüber Behörden, Banken, Nachlassgerichten und anderen Beteiligten.

Über Delta Law

Meine Kanzlei in Frankfurt

Ich berate zu internationalem Erbrecht in Frankfurt am Main – zentral gelegen am Roßmarkt, gut erreichbar aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet, aus Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach und dem Taunus. Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist für Nachlasssachen zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Frankfurt hatte. Ich bin mit den dortigen Abläufen und Zuständigkeiten vertraut.

Bei internationalen Erbfällen sind häufig Behörden mehrerer Länder eingebunden: ausländische Nachlassgerichte, Notariate, Grundbuchämter. Ich spreche Englisch und kann Ihre Interessen auch gegenüber englischsprachigen Behörden, Anwälten und Gerichten im Ausland vertreten. Für andere Sprachen arbeite ich mit zertifizierten Übersetzern zusammen.

Was meine Mandantinnen und Mandanten besonders schätzen: Sie erreichen mich direkt. Kein Sekretariat, das Bescheid gibt. Keine Weitergabe an einen anderen Anwalt. Ich begleite den Fall persönlich – von der ersten Einschätzung bis zur abgeschlossenen Nachlassabwicklung. Gerade bei internationalen Erbfällen, die sich über Monate oder Jahre hinziehen können, ist diese Kontinuität keine Selbstverständlichkeit.

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Als kompetente Rechtsanwältin mit über 20 Jahren Berufserfahrung helfe ich Ihnen mit meiner Expertise bei Ihrem persönlichen Fall.

Zufriedene Mandanten

 Mit über 20 Jahren Erfahrung stehe ich Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten engagiert zur Seite. Ob Erbrecht, Familienrecht oder Immobilienrecht – ich biete Ihnen eine individuelle und lösungsorientierte Beratung. Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Ihr Anliegen finden.

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Warum lokale Erfahrung in Frankfurt zählt

Internationale Erbfälle enden nicht an der deutschen Grenze – aber sie beginnen oft in Frankfurt. Hier beantragen Sie den Erbschein, hier beantragen Sie das Europäische Nachlasszeugnis, hier führen Sie Gespräche mit der Bank, die Konten eingefroren hat.
Die Kenntnis der Frankfurter Nachlassgerichte, der zuständigen Rechtspfleger und der lokalen Abläufe spart Zeit und vermeidet Fehler.

Als Anwältin für Erbrecht mit Verlinkung zu Anwalt Erbrecht Frankfurt bin ich seit Jahren in der Region tätig. Das internationale Erbrecht ist dabei kein Randthema, sondern ein eigenständiger Schwerpunkt meiner Arbeit – gerade weil Frankfurt als internationaler Finanzplatz viele Mandantinnen und Mandanten mit grenzüberschreitenden Vermögensverhältnissen anzieht.

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), dass das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers gilt – also in diesem Fall deutsches Erbrecht. Dies gilt grundsätzlich für den gesamten Nachlass, also auch für im Ausland belegenes Vermögen – unabhängig davon, ob es in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat liegt. Bei Nicht-EU-Staaten können allerdings besondere Vollzugsfragen und abweichende Register- oder Steuerregeln hinzukommen. Ich prüfe die Rechtslage für Ihren konkreten Fall.
Grundsätzlich bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), dass das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers gilt – also in diesem Fall deutsches Erbrecht. Dies gilt grundsätzlich für den gesamten Nachlass, also auch für im Ausland belegenes Vermögen – unabhängig davon, ob es in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat liegt. Bei Nicht-EU-Staaten können allerdings besondere Vollzugsfragen und abweichende Register- oder Steuerregeln hinzukommen. Ich prüfe die Rechtslage für Ihren konkreten Fall.
Grundsätzlich bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), dass das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers gilt – also in diesem Fall deutsches Erbrecht. Dies gilt grundsätzlich für den gesamten Nachlass, also auch für im Ausland belegenes Vermögen – unabhängig davon, ob es in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat liegt. Bei Nicht-EU-Staaten können allerdings besondere Vollzugsfragen und abweichende Register- oder Steuerregeln hinzukommen. Ich prüfe die Rechtslage für Ihren konkreten Fall.
Grundsätzlich bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), dass das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers gilt – also in diesem Fall deutsches Erbrecht. Dies gilt grundsätzlich für den gesamten Nachlass, also auch für im Ausland belegenes Vermögen – unabhängig davon, ob es in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat liegt. Bei Nicht-EU-Staaten können allerdings besondere Vollzugsfragen und abweichende Register- oder Steuerregeln hinzukommen. Ich prüfe die Rechtslage für Ihren konkreten Fall.
Grundsätzlich bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), dass das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers gilt – also in diesem Fall deutsches Erbrecht. Dies gilt grundsätzlich für den gesamten Nachlass, also auch für im Ausland belegenes Vermögen – unabhängig davon, ob es in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat liegt. Bei Nicht-EU-Staaten können allerdings besondere Vollzugsfragen und abweichende Register- oder Steuerregeln hinzukommen. Ich prüfe die Rechtslage für Ihren konkreten Fall.
Grundsätzlich bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), dass das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers gilt – also in diesem Fall deutsches Erbrecht. Dies gilt grundsätzlich für den gesamten Nachlass, also auch für im Ausland belegenes Vermögen – unabhängig davon, ob es in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat liegt. Bei Nicht-EU-Staaten können allerdings besondere Vollzugsfragen und abweichende Register- oder Steuerregeln hinzukommen. Ich prüfe die Rechtslage für Ihren konkreten Fall.
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein EU-weit anerkanntes Dokument, das Ihre Erbenstellung nachweist. Sie brauchen es, wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat Nachlassvermögen in Empfang nehmen, Konten entsperren oder Immobilien umschreiben wollen. In vielen Fällen genügt im Ausland die Vorlage des ENZ anstelle eines nationalen Erbscheins und die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung wird erheblich vereinfacht.
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein EU-weit anerkanntes Dokument, das Ihre Erbenstellung nachweist. Sie brauchen es, wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat Nachlassvermögen in Empfang nehmen, Konten entsperren oder Immobilien umschreiben wollen. In vielen Fällen genügt im Ausland die Vorlage des ENZ anstelle eines nationalen Erbscheins und die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung wird erheblich vereinfacht.
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein EU-weit anerkanntes Dokument, das Ihre Erbenstellung nachweist. Sie brauchen es, wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat Nachlassvermögen in Empfang nehmen, Konten entsperren oder Immobilien umschreiben wollen. In vielen Fällen genügt im Ausland die Vorlage des ENZ anstelle eines nationalen Erbscheins und die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung wird erheblich vereinfacht.
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein EU-weit anerkanntes Dokument, das Ihre Erbenstellung nachweist. Sie brauchen es, wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat Nachlassvermögen in Empfang nehmen, Konten entsperren oder Immobilien umschreiben wollen. In vielen Fällen genügt im Ausland die Vorlage des ENZ anstelle eines nationalen Erbscheins und die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung wird erheblich vereinfacht.
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein EU-weit anerkanntes Dokument, das Ihre Erbenstellung nachweist. Sie brauchen es, wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat Nachlassvermögen in Empfang nehmen, Konten entsperren oder Immobilien umschreiben wollen. In vielen Fällen genügt im Ausland die Vorlage des ENZ anstelle eines nationalen Erbscheins und die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung wird erheblich vereinfacht.
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein EU-weit anerkanntes Dokument, das Ihre Erbenstellung nachweist. Sie brauchen es, wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat Nachlassvermögen in Empfang nehmen, Konten entsperren oder Immobilien umschreiben wollen. In vielen Fällen genügt im Ausland die Vorlage des ENZ anstelle eines nationalen Erbscheins und die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung wird erheblich vereinfacht.