Wenn der Moment verpasst wurde – oder sich die Lage verändert hat
Viele Paare denken an einen Ehevertrag, wenn es bereits zu spät scheint: Die Hochzeit liegt Jahre zurück, das gemeinsame Konto ist gefüllt, die Immobilie ist halb abgezahlt. Doch ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ein Ehevertrag ausschließlich vor der Hochzeit sinnvoll sei. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Ehevertrag nach der Eheschließung – auch als nachehezeitlicher Ehevertrag bezeichnet – ist rechtlich möglich und in vielen Lebenssituationen sogar dringend empfehlenswert.
Ob sich die finanzielle Situation verändert hat, ein Unternehmen gegründet wurde, eine Erbschaft in Sicht ist oder schlicht der Wunsch nach klaren Verhältnissen besteht: Das Familienrecht bietet Ehepartnern einen weiten Gestaltungsspielraum, auch nach dem „Ja-Wort”. Dieser Artikel erläutert, was geregelt werden kann, worauf es dabei ankommt und wann anwaltliche Begleitung unverzichtbar ist.