Geerbtes Vermögen bei Scheidung: Was passiert mit Ihrer Erbschaft?

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Geerbtes Vermögen gilt nach § 1374 Abs. 2 BGB als privilegierter Erwerb und bleibt beim Zugewinnausgleich meist außen vor. Wertsteigerungen während der Ehe können jedoch ausgleichspflichtig sein. Entscheidend für den Schutz der Erbschaft ist eine lückenlose Dokumentation.

Ehevertrag: Erbe ausschließen – was ist rechtlich möglich?

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Im Ehevertrag lässt sich das gesetzliche Erbrecht des Ehepartners durch einen notariell beurkundeten Erbverzicht nach § 2346 BGB ausschließen. Dieser erfasst automatisch auch das Pflichtteilsrecht. Relevant ist das besonders bei Patchwork-Familien, Unternehmensnachfolgen und zweiten Ehen.

Schenkung Grundstück 10-Jahresfrist: Was Sie wirklich wissen müssen

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Bei der Schenkung eines Grundstücks laufen drei unabhängige 10-Jahresfristen: im Steuerrecht, im Pflichtteilsrecht und beim Sozialhilferegress. Sie beginnen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und haben unterschiedliche Rechtsfolgen. Wer frühzeitig plant, kann Steuerlasten vermeiden und Vermögen strukturiert übertragen.

Ehevertrag nach der Ehe­schließung: Was Sie jetzt noch regeln können

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Ein Ehevertrag ist nicht nur vor der Hochzeit sinnvoll, sondern kann auch nachträglich geschlossen oder angepasst werden. Dies ist besonders ratsam bei veränderten Lebensumständen wie dem Kauf einer Immobilie, der Gründung eines Unternehmens oder einer anstehenden Erbschaft. Mit einem nachehezeitlichen Ehevertrag können Sie unter anderem den Güterstand ändern, Unterhaltsregelungen treffen und die Vermögensaufteilung klar definieren – alles muss notariell beurkundet werden.

Schenkung einer selbst­genutzten Immobilie an ein Kind: Was Sie wissen müssen

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Schenkung einer selbstgenutzten Immobilie an ein Kind – steuerliche Entlastung erfolgt primär über den Freibetrag von 400.000 € je Elternteil. Eine Familienheim-Steuerbefreiung für Kinder gilt nur beim Erwerb von Todes wegen, nicht bei der lebzeitigen Schenkung. Nießbrauch und Wohnrecht mindern den Schenkungswert, schließen aber spätere Begünstigungen beim Erbfall aus.

Schenkung unter Ehegatten: Immobilie – Rechtliche Grundlagen und praktische Hinweise

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Die Schenkung einer Immobilie zwischen Ehegatten bietet steuerliche Vorteile durch einen Freibetrag von 500.000 Euro und komplette Befreiung bei selbstgenutzten Familienheimen. Notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich. Besonderheiten gelten bei Güterstand, Pflichtteilsergänzung und Scheidung. Sorgfältige Planung mit Rückforderungsrechten und Wohnrechten sowie fachkundige Beratung sind unverzichtbar für rechtssichere Vermögensgestaltung.