Ehevertrag nach der Eheschließung: Was Sie jetzt noch regeln können
Ein Ehevertrag ist nicht nur vor der Hochzeit sinnvoll, sondern kann auch nachträglich geschlossen oder angepasst werden. Dies ist besonders ratsam bei veränderten Lebensumständen wie dem Kauf einer Immobilie, der Gründung eines Unternehmens oder einer anstehenden Erbschaft. Mit einem nachehezeitlichen Ehevertrag können Sie unter anderem den Güterstand ändern, Unterhaltsregelungen treffen und die Vermögensaufteilung klar definieren – alles muss notariell beurkundet werden.
Schenkung einer selbstgenutzten Immobilie an ein Kind: Was Sie wissen müssen
Schenkung einer selbstgenutzten Immobilie an ein Kind – steuerliche Entlastung erfolgt primär über den Freibetrag von 400.000 € je Elternteil. Eine Familienheim-Steuerbefreiung für Kinder gilt nur beim Erwerb von Todes wegen, nicht bei der lebzeitigen Schenkung. Nießbrauch und Wohnrecht mindern den Schenkungswert, schließen aber spätere Begünstigungen beim Erbfall aus.
Schenkung unter Ehegatten: Immobilie – Rechtliche Grundlagen und praktische Hinweise
Die Schenkung einer Immobilie zwischen Ehegatten bietet steuerliche Vorteile durch einen Freibetrag von 500.000 Euro und komplette Befreiung bei selbstgenutzten Familienheimen. Notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich. Besonderheiten gelten bei Güterstand, Pflichtteilsergänzung und Scheidung. Sorgfältige Planung mit Rückforderungsrechten und Wohnrechten sowie fachkundige Beratung sind unverzichtbar für rechtssichere Vermögensgestaltung.
10-Jahresfrist bei Schenkung von Immobilien: Rechtliche Grundlagen und praktische Hinweise
Bei Immobilienschenkungen gelten drei verschiedene 10-Jahresfristen mit unterschiedlichen Fristbeginnen: Im Pflichtteilsrecht (§ 2325 BGB) hemmt ein Nießbrauch den Fristanlauf. Im Steuerrecht (§ 14 ErbStG) und beim Sozialhilferegress (§ 529 BGB) beginnt die Frist mit der Grundbuchumschreibung – unabhängig von Nutzungsvorbehalten. Frühzeitige Planung ist entscheidend.
Vermögen vor Scheidung schützen
Der Vermögensschutz bei Scheidung erfordert frühzeitige Planung. Der Güterstand bestimmt die Vermögensaufteilung – gesetzlich gilt die Zugewinngemeinschaft. Durch notarielle Eheverträge lassen sich individuelle Regelungen treffen: Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Ausschluss bestimmter Vermögenswerte. Erbschaften und Schenkungen genießen besonderen Schutz. Dokumentation und professionelle Beratung sind entscheidend für rechtssichere Lösungen.
Erben in der Ehe ohne Ehevertrag: Was Sie wissen müssen
Ohne Ehevertrag und Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Bei Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte neben Kindern die Hälfte des Nachlasses. Ohne Kinder erben auch Eltern oder Geschwister mit. Erbengemeinschaften bei Immobilien führen oft zu Konflikten. Pflichtteilsansprüche bleiben trotz Enterbung bestehen. Rechtzeitige testamentarische Regelungen vermeiden ungewollte Folgen und sichern den überlebenden Partner ab.