Anwalt Schenkung Immobilien Frankfurt

Ihr Vermögen sicher übertragen
Über 30 Jahre Erfahrung bei Immobilien­schenkungen
Persönliche Erreich­barkeit – auch abends und im Notfall
Individuelle Strategie für Ihre Vermögens­nachfolge

In kompetenten Händen

Regionale Expertise

Haben Sie sich gefragt, wie Sie Ihre Immobilie in Frankfurt frühzeitig auf die nächste Generation übertragen können, ohne dabei unnötig Steuern zu zahlen oder rechtliche Fallstricke zu übersehen? Oder möchten Sie Ihren Kindern und Enkeln Vermögen schon zu Lebzeiten sichern – und dabei trotzdem die Kontrolle behalten? Die Übertragung einer Immobilie durch Schenkung ist eine der wichtigsten Entscheidungen der Vermögensnachfolge – und gleichzeitig eine der fehlerträchtigsten, wenn sie ohne rechtliche Begleitung erfolgt. In Frankfurt, wo Immobilienwerte besonders hoch sind, steht bei jeder Schenkung viel auf dem Spiel. Als Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung in der Immobilien- und Erbrechtsberatung begleite ich Sie durch den gesamten Prozess: von der steuerlich optimierten Gestaltung über die notarielle Beurkundung bis hin zur grundbuchrechtlichen Umsetzung. Dabei profitieren Sie von meinem gut vernetzten Team vor Ort – inklusive eines Notariats im selben Bürokomplex, das alle erforderlichen Urkunden direkt erstellen kann.

Unsere Leistungen

Die Übertragung einer Immobilie durch Schenkung ist rechtlich komplex. Ich prüfe zunächst die Eigentumsverhältnisse, bestehende Belastungen im Grundbuch sowie etwaige Rechte Dritter – etwa aus einem Ehevertrag oder einem laufenden Erbfall. Auf dieser Grundlage entwickle ich eine maßgeschneiderte Gestaltung, die Ihren individuellen Zielen entspricht. Dabei berücksichtige ich sowohl die zivilrechtlichen als auch die steuerlichen Folgen der Übertragung. Eine schlecht strukturierte Schenkung kann zu erheblichen Steuernachzahlungen oder späteren Streitigkeiten führen – eine sorgfältige Planung schützt Sie und Ihre Familie davor.
Die sogenannte 10-Jahres-Frist ist im Schenkungsrecht von zentraler Bedeutung: Erst nach Ablauf dieser Frist können Freibeträge erneut genutzt werden, und verschenkte Vermögenswerte spielen bei der Erbschaftsteuer keine Rolle mehr. Ich erläutere Ihnen die genauen Auswirkungen dieser Frist auf Ihre persönliche Situation und helfe Ihnen, den richtigen Zeitpunkt für die Schenkung zu wählen. Auch im Hinblick auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch anderer Erben ist die Zehnjahresfrist von großer praktischer Bedeutung. Diese Zusammenhänge verständlich aufzuzeigen und in Ihre Planung einzubeziehen ist Teil meiner Beratungsleistung.
Eine Schenkung muss keine einseitige Transaktion sein. Im Schenkungsvertrag lassen sich Auflagen vereinbaren – etwa die Pflege des Schenkers im Alter oder die Übertragung nur unter bestimmten Bedingungen. Ebenso wichtig sind Rückforderungsrechte für den Fall, dass der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt, insolvent wird oder die Immobilie ohne Zustimmung weiterveräußert. Diese Klauseln schützen Ihre Interessen auch nach der Übertragung. Ich gestalte den Vertrag so, dass Ihre Absicherung klar und rechtlich durchsetzbar ist.
Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, das eigene Vermögen bereits zu Lebzeiten geordnet zu übertragen – und dabei steuerliche Freibeträge mehrfach zu nutzen. Eine Immobilienschenkung kann Teil einer umfassenden Vermögensnachfolgeplanung sein, die neben Immobilien auch Bankguthaben, Gesellschaftsanteile oder andere Vermögenswerte umfasst. Ich begleite Sie bei der Entwicklung einer Gesamtstrategie, die Ihre familiären Verhältnisse, Ihre finanziellen Ziele und die steuerlichen Rahmenbedingungen in Einklang bringt.
Jede Immobilienschenkung bedarf der notariellen Beurkundung und der anschließenden Umschreibung im Grundbuch. Ich begleite Sie bis zur vollständigen Abwicklung – und dank des Notariats im selben Bürokomplex erfolgt die Beurkundung besonders reibungslos und ohne lange Wartezeiten. Ich koordiniere den gesamten Prozess, prüfe den Vertragsentwurf des Notars vorab und stehe Ihnen bei der Beurkundung zur Seite, damit Sie jede Klausel vollständig verstehen, bevor Sie unterschreiben.
Das deutsche Schenkungsteuerrecht bietet erhebliche Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung. Freibeträge für Kinder und Ehegatten können alle zehn Jahre erneut genutzt werden – eine frühzeitige Planung ist daher bares Geld wert. Ich analysiere gemeinsam mit Ihnen, welche Freibeträge aktuell verfügbar sind und wie sich die Übertragung am günstigsten strukturieren lässt. Wenn nötig, koordiniere ich die Beratung mit einem Steuerberater, um eine vollständig abgestimmte Lösung zu gewährleisten. Bei hohen Immobilienwerten – wie sie in Frankfurt typisch sind – kann eine gut geplante Schenkung Steuern in erheblicher Höhe sparen.
Wer sein Haus oder seine Wohnung verschenkt, muss nicht gleichzeitig auf die Nutzung verzichten. Durch die Vereinbarung eines Nießbrauchs oder eines Wohnrechts im Schenkungsvertrag bleiben Sie weiterhin Nutznießer der Immobilie – etwa durch Weiterbewohnen oder Vereinnahmen von Mieteinnahmen. Diese Gestaltung hat zudem erhebliche steuerliche Vorteile, da der Wert der Immobilie für die Schenkungsteuer entsprechend reduziert wird. Ich berate Sie, welche dieser Optionen zu Ihrer Lebenssituation passt und wie eine entsprechende Klausel rechtssicher in den Schenkungsvertrag aufgenommen wird.
Die Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation ist das häufigste Motiv für eine Schenkung. Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder vermietetes Mehrfamilienhaus – ich begleite Sie durch den gesamten Prozess. Dabei berücksichtige ich auch Geschwister-Konstellationen, in denen eine gerechte Aufteilung sichergestellt werden soll, sowie Pflichtteilsansprüche anderer Kinder, die durch die Schenkung nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. Durch eine vorausschauende Gestaltung lassen sich spätere Erbstreitigkeiten in vielen Fällen bereits im Vorfeld vermeiden.
Eine Schenkung sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Kontext Ihrer gesamten Nachlassplanung. Ich prüfe, ob Ihr bestehendes Testament oder ein geplanter Erbvertrag mit der Schenkung harmoniert oder ob Anpassungen erforderlich sind. Insbesondere bei mehreren Kindern oder komplexen Familienverhältnissen ist eine koordinierte Gesamtlösung entscheidend. So stellen wir sicher, dass Ihre Verfügungen zu Lebzeiten und Ihre letztwilligen Verfügungen ein stimmiges Gesamtbild ergeben und spätere Auseinandersetzungen minimiert werden.

Mein Prozess in Frankfurt

Schritt 1 – Erst­kontakt und Vor­gespräch

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Im kostenlosen telefonischen Vorgespräch besprechen wir Ihre Situation und klären, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.

Schritt 2 – Beratung und Strategie­entwicklung

In einem persönlichen Termin in meiner Kanzlei in Frankfurt entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre Familie und Ihr Vermögen zugeschnittene Gestaltungsstrategie – rechtlich und steuerlich abgestimmt.

Schritt 3 – Umsetzung und notarielle Abwicklung

Ich begleite Sie durch die Vertragsgestaltung, die Beurkundung beim Notar im Haus und die Grundbuchumschreibung – bis die Übertragung vollständig abgeschlossen ist.

Über Delta Law

Meine Kanzlei in Frankfurt

Deltalaw ist seit 2013 in Frankfurt am Main ansässig und hat sich auf Vermögensübertragungen, Familien- und Erbrecht konzentriert. Als Rechtsanwältin mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung kenne ich die Frankfurter Immobilienmärkte und die zuständigen Behörden aus langjähriger Praxis.Die Kanzlei befindet sich in einem Bürokomplex, in dem sich auch ein Notariat befindet – das ermöglicht eine besonders effiziente und direkte Abwicklung aller notariell beurkundungspflichtigen Schritte. In Frankfurt ist der Immobilienmarkt einer der teuersten Deutschlands, was Schenkungen sowohl besonders wertvoll als auch steuerlich besonders bedeutsam macht. Ich bin mit den lokalen Besonderheiten des Frankfurter Grundbuchamts und der zuständigen Finanzämter bestens vertraut.Über die Jahre habe ich ein umfangreiches Netzwerk aus Notaren, Gutachtern, Sachverständigen und Steuerberatern in der Region aufgebaut – ein erheblicher Vorteil bei komplexen Übertragungsfällen. Ich vereine rechtliche Beratung mit steuerlicher Begleitung, sodass Sie nicht mehrere Berater koordinieren müssen. Meine Mandanten schätzen die persönliche Erreichbarkeit – auch abends und im Notfall – sowie die klare, transparente Kommunikation über alle Schritte. In Frankfurt sind Immobilienschenkungen oft Teil größerer Vermögensnachfolgeplanungen, für die ich individuelle Gesamtstrategien entwickle. Als Mitglied des Vorstands der Anwaltskammer bin ich eng in das juristische Netzwerk der Region eingebunden.
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Als kompetente Rechtsanwältin mit über 20 Jahren Berufserfahrung helfe ich Ihnen mit meiner Expertise bei Ihrem persönlichen Fall.

Zufriedene Mandanten

 Mit über 20 Jahren Erfahrung stehe ich Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten engagiert zur Seite. Ob Erbrecht, Familienrecht oder Immobilienrecht – ich biete Ihnen eine individuelle und lösungsorientierte Beratung. Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Ihr Anliegen finden.

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Lokale Erfolgs­faktoren

Immobilienschenkungen in Frankfurt stellen besondere Anforderungen. Die hohen Grundstücks- und Immobilienwerte in der Region bedeuten, dass selbst kleine Gestaltungsfehler zu erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen führen können. Gleichzeitig eröffnet die frühzeitige Planung erhebliche Einsparpotenziale, wenn Freibeträge optimal genutzt werden. Die Kenntnis der Frankfurter Finanzämter und deren Bewertungspraktiken bei Immobilien ist dabei von praktischem Vorteil. Zudem spielt das lokale Netzwerk zu Notaren und Sachverständigen eine entscheidende Rolle: Ein gut eingespieltes Team vor Ort beschleunigt die Abwicklung und minimiert das Risiko von Rückfragen oder Verzögerungen beim Grundbuchamt.

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten hängen vom Wert der Immobilie und dem Umfang der Beratung ab. Da in Frankfurt hohe Immobilienwerte üblich sind, lohnt es sich, frühzeitig ein Gespräch zu führen, um den Beratungsbedarf einzuschätzen. Ich erläutere Ihnen im Vorgespräch transparent, wie sich die Vergütung ergibt.
Die Kosten hängen vom Wert der Immobilie und dem Umfang der Beratung ab. Da in Frankfurt hohe Immobilienwerte üblich sind, lohnt es sich, frühzeitig ein Gespräch zu führen, um den Beratungsbedarf einzuschätzen. Ich erläutere Ihnen im Vorgespräch transparent, wie sich die Vergütung ergibt.
Die Kosten hängen vom Wert der Immobilie und dem Umfang der Beratung ab. Da in Frankfurt hohe Immobilienwerte üblich sind, lohnt es sich, frühzeitig ein Gespräch zu führen, um den Beratungsbedarf einzuschätzen. Ich erläutere Ihnen im Vorgespräch transparent, wie sich die Vergütung ergibt.
Die Kosten hängen vom Wert der Immobilie und dem Umfang der Beratung ab. Da in Frankfurt hohe Immobilienwerte üblich sind, lohnt es sich, frühzeitig ein Gespräch zu führen, um den Beratungsbedarf einzuschätzen. Ich erläutere Ihnen im Vorgespräch transparent, wie sich die Vergütung ergibt.
Die Kosten hängen vom Wert der Immobilie und dem Umfang der Beratung ab. Da in Frankfurt hohe Immobilienwerte üblich sind, lohnt es sich, frühzeitig ein Gespräch zu führen, um den Beratungsbedarf einzuschätzen. Ich erläutere Ihnen im Vorgespräch transparent, wie sich die Vergütung ergibt.
Die Kosten hängen vom Wert der Immobilie und dem Umfang der Beratung ab. Da in Frankfurt hohe Immobilienwerte üblich sind, lohnt es sich, frühzeitig ein Gespräch zu führen, um den Beratungsbedarf einzuschätzen. Ich erläutere Ihnen im Vorgespräch transparent, wie sich die Vergütung ergibt.
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie ab. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro, für Ehegatten von 500.000 Euro – jeweils alle zehn Jahre nutzbar. Liegt der Schenkungswert darüber, fällt Schenkungsteuer an. Ich helfe Ihnen, die Übertragung so zu strukturieren, dass die Steuerlast minimiert wird.
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie ab. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro, für Ehegatten von 500.000 Euro – jeweils alle zehn Jahre nutzbar. Liegt der Schenkungswert darüber, fällt Schenkungsteuer an. Ich helfe Ihnen, die Übertragung so zu strukturieren, dass die Steuerlast minimiert wird.
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie ab. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro, für Ehegatten von 500.000 Euro – jeweils alle zehn Jahre nutzbar. Liegt der Schenkungswert darüber, fällt Schenkungsteuer an. Ich helfe Ihnen, die Übertragung so zu strukturieren, dass die Steuerlast minimiert wird.
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie ab. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro, für Ehegatten von 500.000 Euro – jeweils alle zehn Jahre nutzbar. Liegt der Schenkungswert darüber, fällt Schenkungsteuer an. Ich helfe Ihnen, die Übertragung so zu strukturieren, dass die Steuerlast minimiert wird.
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie ab. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro, für Ehegatten von 500.000 Euro – jeweils alle zehn Jahre nutzbar. Liegt der Schenkungswert darüber, fällt Schenkungsteuer an. Ich helfe Ihnen, die Übertragung so zu strukturieren, dass die Steuerlast minimiert wird.
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie ab. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro, für Ehegatten von 500.000 Euro – jeweils alle zehn Jahre nutzbar. Liegt der Schenkungswert darüber, fällt Schenkungsteuer an. Ich helfe Ihnen, die Übertragung so zu strukturieren, dass die Steuerlast minimiert wird.