Erbschleicher in der eigenen Familie: Wie Sie Ihre Angehörigen und Ihr Erbe schützen

Erbschleicherei bezeichnet das systematische Beeinflussen einer meist älteren oder vulnerablen Person mit dem Ziel, sich widerrechtlich Vorteile bei der Erbfolge zu verschaffen – ein Problem, das jährlich tausende von Familien in Deutschland betrifft. Durch Aufmerksamkeit für Warnsignale wie plötzliche Isolation oder neue dominante Bezugspersonen, präventive Maßnahmen wie transparente Nachlassplanung und das Wissen um rechtliche Schritte wie Testamentsanfechtung nach § 2078 BGB können Familien sich wirksam schützen.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Früherkennung ist entscheidend: Erbschleicherei entwickelt sich meist schleichend über Jahre – achten Sie auf Warnsignale wie plötzliche Isolation älterer Familienmitglieder oder undurchsichtige Änderungen in deren Lebensumständen.
  • Rechtliche Schutzmaßnahmen existieren: Testamente und Erbverträge können angefochten werden, wenn sie unter unzulässiger Einflussnahme entstanden sind – allerdings müssen Sie schnell handeln und stichhaltige Beweise sammeln.
  • Prävention schützt am besten: Durch offene Familiengespräche, klare testamentarische Regelungen und regelmäßige Überprüfung der Nachlassplanung können Sie Erbschleicherei wirksam vorbeugen.

Die schmerzhafte Realität: Wenn Vertrauen missbraucht wird

Stellen Sie sich vor: Nach dem Tod Ihrer geliebten Tante erfahren Sie, dass sie ihr gesamtes Vermögen einer Person vermacht hat, die Sie kaum kennen. Oder Ihr Vater ändert plötzlich sein Testament zugunsten einer neuen Bekannten, nachdem er jahrelang eine faire Aufteilung unter den Kindern geplant hatte. Diese Szenarien sind leider keine Seltenheit – Erbschleicherei innerhalb der Familie oder durch nahestehende Personen trifft jährlich tausende von Familien in Deutschland.

Erbschleicherei bezeichnet das systematische Beeinflussen einer meist älteren oder vulnerablen Person mit dem Ziel, sich widerrechtlich Vorteile bei der Erbfolge zu verschaffen. Die Täter nutzen dabei gezielt Vertrauensstellungen aus und isolieren ihre Opfer oft von der Familie. Besonders perfide: Häufig sind es Menschen aus dem engsten Umfeld – Nachbarn, Bekannte oder sogar Familienmitglieder – die das Vertrauen missbrauchen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Schutz vor Erbschleicherei finden sich vor allem in den §§ 2078 und 2079 BGB (Anfechtung von Testamenten) sowie in den Bestimmungen zur Geschäftsfähigkeit und zu widerrechtlichen Drohungen. Wenn Sie vermuten, dass ein Angehöriger Opfer von Erbschleicherei geworden ist, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Schritte zu prüfen.

Rechtliche Grundlagen: Was das Gesetz gegen Erbschleicherei vorsieht

Das deutsche Erbrecht bietet verschiedene Instrumente zum Schutz vor Erbschleicherei. Zentral ist dabei die Möglichkeit der Testamentsanfechtung nach § 2078 BGB. Ein Testament kann gemäß § 2078 BGB angefochten werden, wenn der Erblasser sich über den Inhalt der Verfügung im Irrtum befand, oder wenn er durch widerrechtliche Drohung – wie auch in § 123 BGB beschrieben – hierzu bestimmt wurde. Die Anfechtung erfasst auch den Fall eines wesentlichen Motivirrtums über Umstände, die den Erblasser zur Errichtung der Verfügung veranlassten.

Darüber hinaus ist ein Testament von Anfang an nichtig, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung geschäftsunfähig im Sinne des § 104 BGB war. Die Geschäftsfähigkeit richtet sich nach den §§ 104 ff. BGB. Danach ist geschäftsunfähig, wer sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, durch den die freie Willensbestimmung ausgeschlossen ist, sofern nicht ein vorübergehender Zustand geistiger Klarheit („luzider Intervall“) vorliegt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Wer vorsätzlich und in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen Schaden zufügt, kann zum Schadensersatz verpflichtet werden. Dies kann auch bei Erbschleicherei greifen, wenn jemand systematisch das Vertrauen einer vulnerablen Person ausnutzt.

Die Beweislast liegt allerdings bei denjenigen, die die Anfechtung geltend machen möchten. Deshalb ist es so wichtig, frühzeitig Beweise zu sammeln und zu dokumentieren, wenn Sie Anzeichen für eine mögliche Erbschleicherei bemerken.

Warnsignale erkennen: Wenn sich Verhaltensweisen plötzlich ändern

Erbschleicherei entwickelt sich meist über längere Zeiträume und bleibt oft lange unentdeckt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Angehöriger auf bestimmte Warnsignale achten. Ein klassisches Anzeichen ist die plötzliche Isolation eines Familienmitglieds. Wenn sich eine normalerweise gesellige Person zurückzieht und den Kontakt zu langjährigen Freunden und Verwandten abbricht, kann dies ein erstes Warnsignal sein.

Besonders verdächtig wird es, wenn gleichzeitig eine neue Person verstärkt Einfluss auf das Leben Ihres Angehörigen nimmt. Erbschleicher bauen systematisch eine Vertrauensstellung auf und sorgen dafür, dass sie zur zentralen Bezugsperson werden. Sie übernehmen oft organisatorische Aufgaben, begleiten zu Arztterminen oder übernehmen sogar die Verwaltung der Finanzen.

Weitere Warnsignale sind plötzliche Änderungen der Lebensgewohnheiten, unerklärliche finanzielle Transaktionen oder Geschenke an bestimmte Personen, sowie die Weigerung, über Zukunftspläne oder testamentarische Verfügungen zu sprechen. Auch wenn Ihr Angehöriger plötzlich negativ über andere Familienmitglieder spricht oder sich deren Meinung über diese dramatisch geändert hat, sollten Sie aufmerksam werden.

Wichtig ist dabei: Nicht jede Verhaltensänderung deutet automatisch auf Erbschleicherei hin. Ältere Menschen können durchaus neue Freundschaften schließen oder ihre Prioritäten ändern. Entscheidend ist das Gesamtbild und die Frage, ob die Änderungen natürlich erscheinen oder von außen beeinflusst wirken.

Typische Vorgehensweisen: So arbeiten Erbschleicher

Erbschleicher gehen meist sehr systematisch vor und nutzen dabei psychologische Manipulationstechniken. In der ersten Phase bauen sie Vertrauen auf, indem sie sich als hilfsbereite und fürsorgliche Person präsentieren. Sie bieten praktische Hilfe an – vom Einkaufen über Arztbesuche bis hin zur Gartenarbeit. Dabei vermitteln sie dem Opfer das Gefühl, unverzichtbar zu sein.

In der zweiten Phase beginnt die systematische Isolation. Der Erbschleicher redet anderen Bezugspersonen schlecht nach, streut Zweifel über deren Motive und sorgt dafür, dass sich das Opfer von Familie und Freunden entfremdet. Gleichzeitig verstärkt er seine eigene Präsenz und wird zur wichtigsten Vertrauensperson.

Die dritte Phase ist die eigentliche Einflussnahme auf die Vermögensverfügung. Der Erbschleicher bringt das Opfer dazu, testamentarische Verfügungen zu seinen Gunsten zu treffen oder bereits zu Lebzeiten größere Vermögenswerte zu übertragen. Dabei nutzt er die emotionale Abhängigkeit und eventuell auch kognitive Schwächen des Opfers aus.

Perfide dabei: Erbschleicher gehen oft so geschickt vor, dass ihre Handlungen oberflächlich betrachtet völlig legal erscheinen. Sie zwingen niemanden direkt, sondern manipulieren subtil. Deshalb ist es so schwierig, ihre Machenschaften zu beweisen und rechtlich dagegen vorzugehen.

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten: Was Sie tun können

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Angehöriger Opfer von Erbschleicherei wird oder geworden ist, haben Sie verschiedene rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Noch zu Lebzeiten der betroffenen Person können Sie versuchen, eine Betreuung anzuregen, wenn diese nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln. Das Betreuungsgericht prüft dann die Geschäftsfähigkeit und kann einen Betreuer bestellen, der die Interessen der Person wahrt.

Nach dem Tod haben Sie die Möglichkeit, testamentarische Verfügungen anzufechten. Mögliche Anfechtungsgründe sind insbesondere Irrtum oder widerrechtliche Drohung (§ 2078 BGB). Eine Anfechtung ist auch möglich, wenn ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, weil dieser dem Erblasser bei Errichtung nicht bekannt war oder erst nach Errichtung – z. B. durch Geburt – pflichtteilsberechtigt geworden ist (§ 2079 BGB). Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat (§ 2082 Abs. 1 BGB). Wichtig dabei: Sie müssen den Anfechtungsgrund beweisen können.

Eine weitere Möglichkeit ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Erbschleicher nach § 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. Hier müssen Sie nachweisen, dass der Erbschleicher vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist.

In besonders schweren Fällen können auch strafrechtliche Aspekte relevant werden, etwa wenn der Verdacht auf Betrug (§ 263 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) besteht. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft kann dann sinnvoll sein, auch wenn das Strafverfahren die zivilrechtlichen Ansprüche nicht automatisch durchsetzt.

Beweissicherung: Dokumentation ist der Schlüssel zum Erfolg

Der Erfolg bei der rechtlichen Durchsetzung gegen Erbschleicherei hängt maßgeblich von der Beweissituation ab. Deshalb sollten Sie frühzeitig beginnen, alle relevanten Informationen zu sammeln und zu dokumentieren. Führen Sie ein detailliertes Tagebuch über alle Auffälligkeiten und Veränderungen im Verhalten Ihres Angehörigen.

Sammeln Sie schriftliche Belege wie Kontoauszüge, Rechnungen, Briefe oder E-Mails, die verdächtige Transaktionen oder die Einflussnahme des vermutlichen Erbschleichers dokumentieren. Auch Zeugenaussagen von Nachbarn, Ärzten oder anderen Personen, die die Veränderungen beobachtet haben, können wertvoll sein.

Besonders wichtig ist die Dokumentation des geistigen Zustands der betroffenen Person. Ärztliche Befunde, Medikamentenlisten oder Berichte über kognitive Beeinträchtigungen können entscheidend sein, um später die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu belegen oder zu widerlegen.

Wenn möglich, sollten Sie auch versuchen, den Kontakt zu Ihrem Angehörigen aufrechtzuerhalten und Gespräche – soweit rechtlich zulässig – zu dokumentieren. Dabei müssen Sie allerdings die Persönlichkeitsrechte und eventuell auch datenschutzrechtliche Bestimmungen beachten. Eine fachkundige Beratung ist hier oft unverzichtbar.

Präventive Maßnahmen: Wie Sie Ihre Familie schützen können

Die beste Strategie gegen Erbschleicherei ist die Prävention. Führen Sie regelmäßig offene Gespräche mit älteren Familienmitgliedern über deren Zukunftspläne und Sorgen. Zeigen Sie Interesse an deren Lebensumständen und halten Sie den Kontakt aufrecht. Je enger die familiären Bindungen sind, desto schwerer haben es potentielle Erbschleicher.

Ermutigen Sie ältere Angehörige dazu, ihre Nachlassplanung frühzeitig und transparent zu regeln. Ein klar formuliertes Testament, das regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird, bietet Schutz vor spontanen und möglicherweise beeinflussten Entscheidungen. Bei der Testamentserstellung sollten unbedingt fachkundige Beratung und neutrale Zeugen hinzugezogen werden.

Schaffen Sie Strukturen, die eine Isolation verhindern. Dies können regelmäßige Familientreffen, gemeinsame Aktivitäten oder auch die Einbindung in soziale Netzwerke sein. Je mehr soziale Kontakte eine Person hat, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie von einem einzelnen Erbschleicher vollständig vereinnahmt werden kann.

Sensibilisieren Sie Ihre Angehörigen auch für die Gefahren der Erbschleicherei, ohne dabei Misstrauen zu säen. Klären Sie über typische Vorgehensweisen auf und ermutigen Sie dazu, bei ungewöhnlichen Angeboten oder Drängungen skeptisch zu bleiben und Rücksprache mit vertrauten Personen zu halten.

Checkliste: Schutzmaßnahmen gegen Erbschleicherei

Prävention:

  • Regelmäßige Familiengespräche über Zukunftspläne führen
  • Transparent über Erbangelegenheiten sprechen
  • Soziale Kontakte älterer Angehöriger fördern und aufrechterhalten
  • Frühzeitige und professionelle Nachlassplanung
  • Aufklärung über Risiken der Erbschleicherei

Früherkennung:

  • Auf plötzliche Verhaltensänderungen achten
  • Isolation von Familie und Freunden beobachten
  • Neue Bezugspersonen kritisch hinterfragen
  • Ungewöhnliche finanzielle Aktivitäten dokumentieren
  • Regelmäßige Besuche und Kontakte pflegen

Bei Verdacht:

  • Alle Auffälligkeiten dokumentieren und datieren
  • Schriftliche Belege sammeln
  • Zeugenaussagen sichern
  • Ärztliche Befunde über den geistigen Zustand einholen
  • Frühzeitig rechtliche Beratung suchen

Rechtliche Schritte:

  • Betreuungsverfahren prüfen (bei Lebzeiten)
  • Testamentsanfechtung innerhalb der Jahresfrist
  • Schadensersatzansprüche geltend machen
  • Bei Straftaten: Anzeige erstatten

Häufig gestellte Fragen

Wie erkenne ich, ob mein Angehöriger Opfer von Erbschleicherei wird?
Typische Warnsignale sind plötzliche Isolation von Familie und Freunden, neue dominante Bezugspersonen, unerklärliche finanzielle Transaktionen und Verhaltensänderungen. Achten Sie besonders darauf, wenn sich die Einstellung zu Familienmitgliedern plötzlich negativ verändert oder wichtige Entscheidungen nur noch mit einer bestimmten Person besprochen werden.
Ja, Testamente können nach § 2078 BGB angefochten werden, wenn sie durch Irrtum, widerrechtliche Drohung oder andere unzulässige Einflussnahme entstanden sind. Die Anfechtung muss jedoch innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat, und Sie müssen die unzulässige Beeinflussung beweisen können.
Wichtig sind Belege für die systematische Beeinflussung wie Zeugenaussagen, dokumentierte Verhaltensänderungen, ärztliche Befunde über den geistigen Zustand und schriftliche Belege über verdächtige Transaktionen. Ein detailliertes Tagebuch mit allen Auffälligkeiten kann ebenfalls wertvoll sein.
Für die Testamentsanfechtung haben Sie ein Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem Sie von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangen (§ 2082 Abs. 1 BGB). Schadensersatzansprüche nach § 826 BGB unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB), welche gemäß § 199 Absatz 1 BGB mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Längere absolute Verjährungsfristen aus § 199 Abs. 3, 4 BGB bleiben unberührt.

Ja, Sie können beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen, wenn die Person nicht mehr geschäftsfähig ist. Außerdem können Sie versuchen, den Kontakt aufrechtzuerhalten und die verdächtigen Aktivitäten zu dokumentieren. In schweren Fällen ist auch eine Strafanzeige möglich.

Erbschleicher können aus jedem Umfeld kommen – Nachbarn, Bekannte, Pflegekräfte, neue Partner oder sogar Familienmitglieder. Oft handelt es sich um Personen, die durch ihre Hilfsbereitschaft Vertrauen aufbauen und dann diese Position missbrauchen.
Die Kosten hängen vom Streitwert ab und können erheblich sein. Gerichts- und Anwaltskosten müssen Sie zunächst vorstrecken. Bei Erfolg kann der Beklagte zum Kostenersatz verpflichtet werden.
Führen Sie regelmäßige, offene Gespräche über Erbangelegenheiten, sorgen Sie für eine professionelle Nachlassplanung und halten Sie enge Familienbindungen aufrecht. Klären Sie ältere Angehörige über die Gefahren auf und schaffen Sie Strukturen, die eine Isolation verhindern.
Auch nach dem Tod des Erbschleichers können Sie gegen dessen Erben vorgehen, sofern diese durch die Erbschleicherei bereichert wurden. Die rechtlichen Möglichkeiten bleiben grundsätzlich bestehen, auch wenn die Beweisführung schwieriger werden kann.
Bei Verdacht auf Straftaten wie Betrug, Nötigung oder Freiheitsberaubung sollten Sie Anzeige erstatten. Das Strafverfahren ersetzt jedoch nicht die zivilrechtlichen Schritte zur Durchsetzung von Ansprüchen. Oft ist eine parallele Vorgehensweise sinnvoll.
Von Sabine Thomas-Haak

Mit über 20 Jahren Erfahrung stehe ich Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten engagiert zur Seite. Ob Erbrecht, Familienrecht oder Immobilienrecht – ich biete Ihnen eine individuelle und lösungsorientierte Beratung.