Was ist der Zugewinnausgleich und warum ist er relevant?
In Deutschland leben die meisten Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern sie keinen abweichenden Ehevertrag geschlossen haben. Das bedeutet nicht, dass das Vermögen während der Ehe gemeinsames Eigentum wird – jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbstständig.
Relevant wird der Güterstand erst bei der Scheidung: Dann findet ein sogenannter Zugewinnausgleich statt.
Der Zugewinn errechnet sich nach § 1373 BGB als Differenz zwischen dem Endvermögen und dem Anfangsvermögen; maßgebliche Stichtage sind dabei nach § 1374 Abs. 1 BGB der Zeitpunkt des Eintritts des Güterstandes für das Anfangsvermögen und nach § 1384 BGB der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags für das Endvermögen. Wer während der Ehe mehr hinzugewonnen hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehegatten auszahlen. Aus diesem Grund ist es entscheidend, welche Vermögenspositionen dem Anfangsvermögen zugerechnet werden und welche dem ausgleichspflichtigen Zugewinn.