Das Wichtigste im Überblick
- Der Zugewinnausgleich erfolgt bei Scheidungen im gesetzlichen Güterstand automatisch und sorgt für eine gerechte Verteilung der während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwächse
- Berechnet wird die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner, wobei der Partner mit dem geringeren Zugewinn einen Ausgleichsanspruch erhält
- Bestimmte Vermögenswerte wie Schenkungen oder Erbschaften bleiben vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen und müssen korrekt dokumentiert werden
Einleitung: Warum der Zugewinnausgleich bei Scheidungen entscheidend ist
Rechtliche Grundlagen des Zugewinnausgleichs
Die Berechnung des Zugewinnausgleichs
Die Berechnung des Zugewinnausgleichs erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird das Anfangsvermögen beider Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung ermittelt. Diesem wird das Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags gegenübergestellt. Die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen ergibt den jeweiligen Zugewinn.
Besondere Bedeutung kommt dabei der korrekten Bewertung des Vermögens zu. Während Geldvermögen meist einfach zu beziffern ist, können Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder andere Sachwerte erhebliche Bewertungsschwierigkeiten mit sich bringen. Hier ist oft die Hinzuziehung von Sachverständigen erforderlich.
Der Zugewinnausgleich im Detail: Berechnung und Durchführung
Die Berechnung des Zugewinnausgleichs folgt einem klar strukturierten Schema, das jedoch in der praktischen Anwendung durchaus komplex werden kann. Der erste Schritt besteht in der Ermittlung des Anfangsvermögens beider Ehepartner. Hierbei handelt es sich um das Vermögen, das jeder Partner bei der Eheschließung besessen hat, abzüglich der damals bestehenden Verbindlichkeiten.
Das Anfangsvermögen muss auf den Zeitpunkt der Beendigung des Güterstands indexiert werden, um Wertsteigerungen durch allgemeine Preisentwicklungen zu berücksichtigen. Diese Indexierung erfolgt anhand des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex und stellt sicher, dass die Kaufkraft des Anfangsvermögens erhalten bleibt.
Bei komplexen Vermögenskonstellationen empfiehlt sich die frühzeitige Beratung durch eine erfahrene Kanzlei im Familienrecht, um alle Aspekte korrekt zu erfassen und zu bewerten.
Privilegierter Erwerb: Was nicht zum Zugewinnausgleich gehört
Nicht alle Vermögenszuwächse während der Ehe unterliegen dem Zugewinnausgleich. Das Gesetz kennt den sogenannten privilegierten Erwerb, der vom Ausgleich ausgenommen ist. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Vermögenszuwächse nicht auf der gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsführung der Ehepartner beruhen.
Zum privilegierten Erwerb gehören in erster Linie Schenkungen und Erbschaften, die ein Ehepartner während der Ehe erhalten hat. Diese Zuwendungen werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, als ob sie bereits bei Eheschließung vorhanden gewesen wären. Dadurch wird verhindert, dass der andere Ehepartner an diesen unentgeltlichen Zuwendungen partizipiert.
Bewertungsstichtag und Vermögensveränderungen nach Trennung
Ein kritischer Punkt beim Zugewinnausgleich ist die Frage des maßgeblichen Bewertungsstichtags. Grundsätzlich ist das Endvermögen zu dem Zeitpunkt zu bewerten, zu dem der Güterstand endet – also bei Zustellung des Scheidungsantrags. Diese Regelung kann jedoch zu Problemen führen, wenn zwischen der Trennung und der Scheidung längere Zeit vergeht.
In der Praxis bei Delta Law zeigt sich immer wieder, wie wichtig eine professionelle Dokumentation aller Vermögenswerte bereits zum Trennungszeitpunkt ist, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Unternehmensbeteiligungen und komplexe Vermögenswerte
Verfahrensrecht und praktische Durchsetzung
Der Zugewinnausgleich wird nicht automatisch mit der Scheidung durchgeführt, sondern muss gesondert geltend gemacht werden. Der Anspruch auf Zugewinnausgleich unterliegt einer Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§§ 195, 199 BGB).
Vermögensauseinandersetzung bei internationalen Bezügen
Zunehmend häufig weisen Scheidungsverfahren internationale Bezüge auf. Bei Ehen mit internationalen Bezügen (z.B. unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, Heirat im Ausland, ausländisches Vermögen) kann das anwendbare Recht von den deutschen Regelungen abweichen. Es ist daher wichtig, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Ausnahmen oder Abweichungen vom deutschen Zugewinnausgleichsrecht zu berücksichtigen.
Steuerliche Aspekte
Neben den unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen des Zugewinnausgleichs in internationalen Fällen müssen auch im deutschen Rechtskontext steuerliche Aspekte (z.B. Schenkungsteuer, Einkommensteuerpflichten bei der Veräußerung von Vermögensgegenständen) sorgfältig berücksichtigt werden, um die tatsächlich zur Verfügung stehenden Vermögenswerte korrekt zu bestimmen.
Praktische Handlungsempfehlungen und Checkliste
Für Betroffene, die sich mit dem Zugewinnausgleich auseinandersetzen müssen, ist eine systematische Herangehensweise entscheidend. Die frühzeitige Sammlung und Sicherung aller relevanten Unterlagen kann später viel Zeit und Kosten sparen.
Checkliste für den Zugewinnausgleich:
- Sammlung aller Vermögensunterlagen zum Eheschließungszeitpunkt
- Dokumentation von Schenkungen und Erbschaften während der Ehe
- Bewertung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen
- Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
- Fristwahrung bei der Geltendmachung
- Prüfung von Ratenzahlungs- oder Stundungsmöglichkeiten
Bei komplexen Vermögensstrukturen oder internationalen Bezügen ist die Beratung durch Delta Law als erfahrene Familienrechtskanzlei unerlässlich, um alle rechtlichen Aspekte vollständig zu erfassen.